Irreführende Angaben der Rechtspflegerin zu den Eigentumsverhältnissen
Das Verkehrswertguten bzw. die Angaben der Rechtspflegerin im Versteigerungstermin, enthalten zudem irreführende Angaben über die Eigentumsverhältnisse. Mithin gibt die Rechtspflegerin im Versteigerungstermin an:
Zitat: Rechtspflegerin Amtsgericht Husum:
Es bestehen bezüglich der Photovoltaikanlagen und der Windkraftanlagen Nutzungsverträge, die den Charakter von Pachtverträgen haben könnten.
Auszug aus dem Verkehrswertgutachten
Hieraus kann man entnehmen, dass der Sachverständige für 3 Photovoltaikanlagen (I bis III), einen Verkehrswert von 513.000 € festgelegt hatte.
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