Irreführende Angaben der Rechtspflegerin zu den Eigentumsverhältnissen

Das Verkehrswertguten bzw. die Angaben der Rechtspflegerin im Versteigerungstermin, enthalten zudem irreführende Angaben über die Eigentumsverhältnisse. Mithin gibt die Rechtspflegerin im Versteigerungstermin an:

Zitat: Rechtspflegerin Amtsgericht Husum:

Es bestehen bezüglich der Photovoltaikanlagen und der Windkraftanlagen Nutzungsverträge, die den Charakter von Pachtverträgen haben könnten.

Verkehrswertfestsetzung durch Sachverständigen im Zwangsversteigerungsverfahren von Jens-Thomas Jensen, Goldebek

Auszug aus dem Verkehrswertgutachten

Hieraus kann man entnehmen, dass der Sachverständige für 3 Photovoltaikanlagen (I bis III), einen Verkehrswert von 513.000 € festgelegt hatte. 

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