Bearbeitungsgebühren bei Unternehmerdarlehen
Viele Darlehensgeber verlangen bei Abschluss eines Darlehens mit einem Unternehmer eine Bearbeitungsgebühr oder auch ein Bearbeitungsentgelt. Diese Zahlung hat der Unternehmer zusätzlich zu den vereinbarten Zinsen zu zahlen.
Bearbeitungsgebühren bei Unternehmerdarlehen können zurückgefordert werden
Nach Ansicht des Bundesgerichtshof (BGH), sind Bearbeitungsgebühren auch bei Unternehmerdarlehen nicht rechtens und können daher zurückgefordert werden. Mit der Entscheidung des BGH vom 04. Juli 2017, besteht somit für viele Unternehmer die Möglichkeit, tausende Euro von ihrem darlehensgebenden Kreditinstitut zurückzufordern, falls eine Bearbeitungsgebühr oder Bearbeitungsentgelt abgerechnet wurde.